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Kompromiss bei der Förderkürzung für Solarstrom


Bundesumweltminister Norbert Röttgen und der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) haben sich auf eine Vorziehung der Förderkürzung für Solarstrom geeinigt. Diese ermöglicht den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland.


Dabei geht es darum, einerseits einen ausreichend großen Binnenmarkt zu sichern, der Photovoltaik-Unternehmen in Deutschland genügend Investitionsspielräume bietet. Andererseits darf der Markt in den nächsten Jahren nicht zu schnell wachsen, um die technische Realisierbarkeit zu ermöglichen und die notwendigen Investitionen für den Umbau des Energiesystems hin zur einer dezentralen Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Röttgen stellte im Rahmen der Bundespressekonferenz die Übereinkunft gemeinsam mit dem BSW-Solar vor. „Wir begrüßen das eindeutige politische Bekenntnis zum Ausbau der Photovoltaik, zum Fertigungsstandort Deutschland und zu den durch die Photovoltaik-Technologie inzwischen geschaffenen über 130.000 Arbeitsplätzen“, sagte Günther Cramer, Präsident des BSW-Solar.

Zielsetzung der Branche beim weiteren Ausbau der Photovoltaik ist es, den Anteil der Solarenergie am deutschen Strom-Mix von derzeit rund zwei Prozent bis 2020 auf mindestens zehn Prozent auszubauen und zugleich die Kosten in diesem Zeitraum mindestens zu halbieren. Der Weg dorthin wird in neun Zielen beschrieben, auf die sich die Solarbranche jüngst verständigt hat. Dieser „Wegweiser Solarwirtschaft“ basiert auf einer aktuellen Studie der Beratungsunternehmen Roland Berger und Prognos.

Zwischen Bundesumweltminister Norbert Röttgen und dem BSW-Solar besteht Übereinstimmung, dass die Solarenergie in Deutschland weiter ausgebaut und schnellstmöglich in die Wettbewerbsfähigkeit mit konventionellen Energien überführt werden soll.

Die Marktentwicklung für 2011 lässt sich nicht genau vorhersehen. Die Möglichkeit zur Kostensenkung und Förderdegression ist aber wesentlich von der neu installierten Photovoltaikleistung abhängig: Durch gezielte Technologieentwicklung und zunehmende Massenfertigung bei wachsender weltweiter Nachfrage können sogenannte Skaleneffekte erzielt, die Produktionskosten gesenkt und damit die Kosten für Photovoltaik-Anlagen weiter reduziert werden. Diese Preisbildungseffekte werden im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für die Bestimmung der Förderhöhe durch einen flexiblen Anpassungsmechanismus berücksichtigt. Dieser sorgt dafür, dass die Förderung bei stärkerem Photovoltaik-Marktwachstum schneller reduziert wird, bei einem Marktrückgang langsamer.

Der BSW-Solar stimmt mit dem Bundesumweltminister darin überein, diesen Steuerungsmechanismus beizubehalten und die Förderhöhen bei einem zu starken Wachstum des deutschen Photovoltaik-Marktes bereits zur Jahresmitte 2011 erneut anzupassen.

Konkret ist vorgesehen, im Falle eines sehr stark wachsenden Zubaus von Photovoltaik-Anlagen im Frühjahr diesen Jahres einen Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorzuziehen. Diese vorgezogene Reduzierung kann je nach Höhe des Marktwachstums 3 bis 15 Prozent betragen.

Quelle: Haustechnikdialog 21.01.2011